Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

für die Strandhotel Binz GmbH

Vorbemerkung
Eine vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Hotelaufnahmevertrag.

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
    3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
  2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
    3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
    1. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen. Erfolgt die Stornierung bis 31 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Kündigung 30 bis 21 Tage vor der Anreise, werden 30% des vereinbarten Preises, bei einer Stornierung 20 bis 14 Tage vor Anreise 60% des vereinbarten Preises und bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 80% des vereinbarten Preises fällig. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
    2. Sofern Zimmer in Zusammenhang mit einer Veranstaltung (z.B. Ostern, Weihnachten, Silvester etc.) gebucht werden, beträgt die pauschalierte Rücktrittsentschädigung des Hotels bei einem Rücktritt bis 31 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Arrangementpreises, bei einer Stornierung weniger als 31 Tage vor Anreise beträgt die Rücktrittsentschädigung 80% des vertraglich vereinbarten Arrangementpreises.
  5. Rücktritt des Hotels
    1. Sollte einem Kunden nach entsprechender Buchungsanfrage ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung eines Zimmers etc.) eingeräumt sein, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen.
    2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit
      Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden., es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.
    3. Die Rückgabe der Hotelzimmer muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr erfolgen.
      Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, stellt das Haus dem Kunden für die erste und zweite Stunde jeweils 50,00€ in Rechnung. Ab angefangener dritter Stunde berechnet das Hotel den 2-fachen Logispreis (Listenpreis).
  7. Haftung des Hotels
    1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgaragen, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.